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Kurzarbeit Regionale Wirtschaft zusehends vom Corona-Virus betroffen

Die Zahl der Anträge für Kurzarbeit steigt. Betroffen sind vor allem die Hotellerie und das Gastgewerbe.

Das Coronavirus war bis jetzt vor allem Spielverderber für die Fasnacht. Jetzt zeigen sich aber auch in regionalen Wirtschaft Folgen. In den beiden Basel sind erste Gesuche auf Kurzarbeit eingegangen.

In Basel kriegen vor allem Restaurants und Hotels die negativen Auswirkungen zu spüren. Die Zahl der abgesagten Anlässe und Übernachtungen - zurückzuführen auf das Virus - hat zugenommen. Besonders Geschäftsleute reisen und übernachten viel weniger. Für die gesamte Region schmerzhaft sein dürfte auch die abgesagte Uhren- und Schmuckmesse Baselworld von Ende April, die jedes Jahr für zehntausende von Übernachtungen und Anlässe in Gastrobetrieben sorgt. Daher überrascht nicht, dass sich zur Zeit vor allem Vertreter der Gastronomie und Hotellerie erkunden, was es braucht, um Kurzarbeit einführen zu können, sagt Alessandro Tani beim Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit. Fünf Betriebe hätten schon ein Gesuch für Kurzarbeit eingereicht. In der Stadt rechnet man mit einem weiteren Anstieg der Gesuche.

Schweinegrippe vor 10 Jahren

Alessandro Tani erinnert sich an die letzte Kurzarbeitwelle vor 10 Jahren. «Damals war die Schweinegrippe das auslösende Moment,» sagt er.

Auch in Baselland ist die Wirtschaft vom Virus betroffen. Zwei konkrete Gesuche auf Kurzarbeit seien eingegangen, bestätigt Rolf Wirz, Sprecher der Baselbieter Direktion für Volkswirtschaft und Gesundheit. Die Antragssteller hätten gute Chancen, dass Ihre Gesuche angenommen werden. Auch in Baselland rechnet man mit einem Anstieg der Gesuche.

Was ist Kurzarbeit?

Arbeitgeber haben im Falle einer Krise die Möglichkeit, Kurzarbeit einzuführen. Sie können die Arbeitszeit reduzieren und damit ihre Lohnkosten. Damit die Arbeitnehmenden nicht den gesamten Ausfall schultern müssen, erhalten sie von der Arbeitslosenkasse einen Ausgleich, so dass sie 80% des alten Lohnes ausbezahlt bekommen.

Die Kurzarbeit soll verhindern, dass Mitarbeitende zu schnell entlassen werden und nach der Krise den Unternehmen fehlen. Arbeitnehmende haben das Recht, die Kurzarbeit abzulehnen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter bezahlen. Es besteht aber auch die erhöhte Gefahr, dass Mitarbeiter, welche die Kurzarbeit ablehnen, entlassen werden.

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