Der Bundesrat hat die Seilbahn- und Seilverordnung angepasst, sie gilt ab kommendem Jahr. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Die Konzessionsdauer wird von 25 auf 40 Jahren verlängert.
- Kleine Änderungen an Seilbahnanlagen dürfen künftig ohne Bewilligung durchgeführt werden.
- Der Bund verzichtet auf die Anerkennung von gewissen Funktionen (z.B. Technischer Leiter oder andere Spezialisten).
Deutliche Kritik aus Graubünden
Mit diesen Massnahmen sollen die Seilbahnen und der Bund administrativ entlastet werden. Für den Bund resultiere zudem eine Kosteneinsparung. Die Sicherheit werde nicht beeinträchtigt, betont der Bundesrat. Dies weil die materiellen Anforderungen an die Anlagen unverändert bleiben.
Nicht zufrieden mit diesem Entscheid sind die Bergbahnen Graubünden. Sie schreiben auf Anfrage, dass die neuen Massnahmen keine wesentlichen administrative Entlastung bringen würden: «Der Nutzen für die Bergbahnen ist irrelevant».