An Samstagen und vor Feiertagen schlägt die Berner Kantonsregierung eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten von 17 auf 18 Uhr vor. Zudem sollen die Geschäfte an vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ohne Bewilligung öffnen dürfen. Bisher lässt die kantonale Gesetzgebung nur zwei solche Tage zu, das Bundesrecht erlaubt vier.
Diverse Kantone hätten die Ladenöffnungszeiten vollständig liberalisiert, schreibt der Berner Regierungsrat. Der Kanton Bern liege im schweizerischen Mittelfeld und das würde mit den Änderungen auch so bleiben.
Ein «grosser Affront»
Der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern bezeichnet die Vorschläge der Regierung in einer Mitteilung als «grossen Affront» gegenüber dem Verkaufspersonal. Dieses leide unter tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen; zerstückelte Arbeitszeiten erschwerten soziale Kontakte.
Der Gewerkschaftsbund kündigte an, an der Vernehmlassung nicht teilzunehmen und das Vorhaben mit allen Mitteln zu bekämpfen. Allenfalls mit einem Referendum.
In Freiburg geht es um 17 Uhr statt 16 Uhr
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Das Freiburger Kantonsparlament hat im Oktober 2018 längeren Öffnungszeiten für Samstag zugestimmt – bis 17 Uhr statt bis 16 Uhr. Die Gewerkschaften haben das Referendum ergriffen, die Volksabstimmung ist am 30. Juni 2019.
Im
Wallis
dürfen Läden am Samstag und vor Feiertagen bis 17 Uhr geöffnet haben.
Die vom Berner Regierungsrat vorgeschlagene Gesetzesänderung geht nun bis am 5. August 2019 in die Vernehmlassung. Im gleichen Zug – da geht es ebenfalls um das Gesetz über Handel und Gewerbe – wird eine Ausweitung der Vorschriften zu Raucherwaren auf E-Zigaretten und Ähnliches vorgeschlagen.
Regeln für E-Zigaretten
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Der Berner Regierungsrat schlägt vor, dass für elektronische Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und andere herkömmliche Raucherwaren. Das Kantonsparlament hatte im November 2018 eine Motion von EVP- und BDP- Parlamentsmitgliedern überwiesen, die in diesem Sinn einen verstärkten Jugendschutz verlangte.
Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Zudem gelten für E-Zigaretten neu ein Werbeverbot sowie die Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen. Unter diese Vorgaben fallen neben Tabakprodukten zum Erhitzen («Heat-Not-Burn») auch pflanzliche Rauchprodukte (Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt) sowie – abgesehen vom Schutz vor dem Passivrauchen – Schnupftabak.
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