Die Vorgeschichte: Der Bund hat 1986 die Lärmschutzverordnung erlassen. Sie verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden zur Lärmsanierung. Der Kanton St. Gallen ist wie viele andere Kantone bei diesen Sanierungen ins Hintertreffen geraten.
Die politische Grössenordnung dieses Vorhaben ist unterschätzt worden - und dies über die ganze Sanierungsfrist von 30 Jahren.
Die aktuelle Situation: Auch wenn die Sanierungsfrist Ende März abläuft, so bleiben noch 190 Kantonsstrassenabschnitte zu sanieren, heisst es beim Kanton auf Anfrage. Die Erledigung der ausstehenden Sanierungen werden noch Jahre dauern.
Wir haben gehört, dass Klagen in Erwägung gezogen werden. Beim Bund sind bis jetzt aber sehr wenige eingegangen.
Neue Fristverlängerung: Der St. Galler Kantonsingenieur Marcel John macht sich wenig Sorgen. Der Bund habe in Aussicht gestellt, die Frist bis Ende 2022 zu verlängern und die Lärmsanierungen bis dann mitzufinanzieren. Man gebe Vollgas, dass diese Frist eingehalten werden könne.