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Nidwaldner Landrat gibt den Weg für Spitalfusion frei
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.10.2019. Bild: key
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Landrat genehmigt Spitalgesetz Nidwaldner Kantonsspital kann fusionieren

Ohne Gegenstimmen: Das Nidwaldner Kantonsparlament beschliesst die Umwandlung des Kantonsspitals in eine AG.

  • Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch die Weichen gestellt, damit das Kantonsspital Nidwalden eine Tochter des Kantonsspitals Luzern werden kann.
  • Er hat das Spitalgesetz nach zweiter Lesung mit 53 zu 0 Stimmen genehmigt und damit die Umwandlung des Spitals in eine AG beschlossen.
  • Der Rat stimmte mit der Regierung überein, dass die Zusammenarbeit auf ein neues Fundament gestellt werden müsse.

Heute ist das Kantonsspital Nidwalden als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert. Es arbeitet seit zehn Jahren in einer gemeinsamen Spitalregion (Lunis) mit dem Kantonsspital Luzern zusammen.

Das Gesetz regelt nun, dass Nidwalden maximal 60 Prozent der Spitalaktien an das Luzerner Kantonsspital verkaufen kann. Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. Eine neue Immobilien-Gesellschaft vermietet der Spital-AG das Gebäude.

Kooperation über die Kantonsgrenze hinaus

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Luzern und Nidwalden beschlossen 2009 eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze. Seit 2012 ist die Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion (Lunis) durch einen Rahmenvertrag geregelt.

Der Zusammenschluss der beiden Spitäler war im November 2018 von den Regierungen der beiden Kantone vertraglich geregelt worden. Im Falle eines Referendums hätte das Volk das letzte Wort.

Umstritten im Rat war die Frage nach der Miete, welche die Betreiber für das Spitalgebäude zahlen müssen. Therese Rotzer (CVP) wollte, dass das Gesetz dazu Leitplanken setze und schlug vor, die Kostenmiete festzuschreiben.

Sie befürchte, dass das Kantonsspital über einen günstigen Mietzins versteckt subventioniert werde könnte.

Walter Odermatt (SVP) hielt den Passus für unnötig und plädierte dafür, Vertrauen in die Regierung zu haben. Stefan Bosshard (FDP) wies darauf hin, dass verschiedene Kostenmietmodelle existierten, und der geforderte Gesetzeszusatz nicht die erhoffte Sicherheit gebe.

Die Regierung verwies auf den Aktionärsvertrag, wo die sogenannte Kostenmiete festgehalten sei. Das Parlament lehnte Rotzers Antrag mit 32 zu 23 Stimmen ab.

Kein Gesamtarbeitsvertrag

Der Grüne Thomas Wallimann plädierte für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Personal. Ein kantonales Spital sei keine Gewinnmaschine, ein GAV sei ein Schutz für die Schwächeren in einem Arbeitsverhältnis, sagte er.

Mit diesem Antrag fand er aber weder bei CVP noch FDP Unterstützung. Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchlinger bezeichnete den GAV als Korsett. Für flexible und individuelle Lösungen bleibe dann wenig Raum, sagte sie. Das Parlament folgte ihr mit 46 zu 10 Stimmen.

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