Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch an früheren Entscheiden festgehalten. Der Rat hiess nach zweiter Lesung das revidierte Entschädigungsgesetz mit 42 zu 15 Stimmen gut. Anträge der FDP, Entscheide der ersten Lesung zu ändern, wurden abgelehnt.
Die Honorare gehörten dem Kanton
Bei den strittigen Honoraren geht es um alle Verwaltungsratsmandate, die einem Regierungsmitglied durch Dritte zufallen. Die heutige Regelung erfasst nur die Mandate, für deren Wahl einer kantonalen Behörde das Wahlrecht oder das Vorschlagsrecht zusteht.
Der Regierungsrat hatte in der ersten Lesung dem Landrat vorgeschlagen, dass er 20 Prozent der Honorare behalten dürfe. Der Landrat entschied aber, dass das ganze Verwaltungsratshonorar dem Arbeitgeber und damit dem Kanton gehöre.
Kritik an Entschädigungskürzung
Stefan Bosshard (FDP) beantragte dem Parlament, die Lohnspanne auf 91 bis 98 Prozent anzuheben, weil die Entschädigungen für die Regierungsräte sonst insgesamt sinken würden.
SVP, CVP sowie die Fraktion von SP/Grüne unterstützten dies aber nicht.