Das Urner Kantonsparlament hat am Mittwoch deutlich Ja gesagt zur neuen Version des Fuss- und Wanderweggesetzes. Dieses regelt neu, wer für den Unterhalt der Bikewege zuständig ist und wer dafür zahlt. Es sollen analoge Bestimmungen wie bei den Wanderwegen gelten.
Der Landrat präzisierte noch gewisse Abschnitte des Gesetzes, um mögliche Konflikte zwischen Wanderern und Bikern zu verhindern. So kann künftig nicht nur das Biken auf Wanderwegen eingeschränkt werden, sondern auch das Wandern auf Bikewegen.
Knapp gegen Verschiebung
Für Diskussionen sorgte ein Antrag aus der CVP. Dieser verlangte, die Behandlung des Gesetzes aufzuschieben. Zuerst soll der Kanton einen Bikewegplan vorlegen und einen Biker-Kodex prüfen. Der Antrag wurde jedoch knapp abgelehnt.
Das revidierte Fuss- und Wanderweggesetz wurde in der Schlussabstimmung mit 40 zu 17 Stimmen gutgeheissen. Das letzte Wort hat aber noch Stimmvolk.