Das Parlament diskutierte unter anderem über eine Revision des Planungs- und Baugesetzes. Es ging darum, wie weit ein Balkon vorstehen darf, ob's vor jedem Neubau einen Veloparkplatz braucht und wie knallig man sein Haus anstreichen darf.
Die Revision des Baugesetzes wurde in einer ersten Lesung angenommen. Mit dem neuen Gesetz können beispielsweise Gemeinden bei der Farbwahl eines Hauses mitbestimmen. Dies wurde im Parlament damit begründet, dass kanarienvogelgelbe und himbeerfarbene Häuser nicht in die Landschaft gehörten. Keine Chance hatte ein Antrag, dass künftig bei allen Neubauten Abstellplätze für Velos gebaut werden sollten.
Die Revision des Planungs- und Baugesetztes hat im Kanton Nidwalden eine lange Geschichte. Es war bereits vor 15 Jahren in Angriff genommen worden, scheiterte aber 2008 vor dem Volk. Das revidierte Gesetz soll 2023 in Kraft treten.
Opferhilfe soll neu geregelt werden
In einem zweiten wichtigen Geschäft ging es um die Opferhilfe. Künftig soll in Nidwalden die Gesundheitsdirektion für die Beratung von Opfern einer Straftat zuständig sein. Dies hat das Parlament in erster Lesung gutgeheissen. Damit würde das kantonale Opferhilfe-Gesetz totalrevidiert.
Aktuell ist das Amt für Justiz sowohl für die Finanzierung der Opferhilfe wie auch für die Opferbetreuung zuständig. Diese Regelung widerspricht jedoch dem Bundesrecht, welches vorschreibt, dass unabhängige Beratungsstellen für die Betreuung zuständig sind.
Zusammenarbeit mit Luzern
Die Totalrevision ist also zwingend, damit das kantonale Recht jenem des Bundes angepasst wird. Dagegen gab es im Landrat keine Opposition. Die Aufsicht über die Opferhilfe behält weiterhin das Amt für Justiz.
Für die Opferbetreuung soll die Gesundheitsdirektion mit dem Kanton Luzern zusammenarbeiten. Die Anlaufstelle wird für Nidwaldner künftig im Nachbarskanton sein.
Erste Anlaufstellen
Beratungsstellen sind die erste Anlaufstellen, die Opfer von Straftaten individuell beraten, sie über die Hilfsangebote und deren Kostenfolgen sowie über Entschädigungen informieren und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten unterstützen.
Die zweite Lesung erfolgt in der Juni-Session. Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten.