Altersbeschränkung im Glarner Regierungsrat
Sowohl in Basel Stadt als auch in Glarus ist die Exekutive des Kantons der «Regierungsrat» und wird an der Urne gewählt. Im Kanton Glarus verfügt die Regierung jedoch nur über fünf Mitglieder während diejenige in Basel Stadt sieben Regierungsräte zählt. Gewählt werden aber beide Räte nach dem Majorz-Verfahren. Einmal in ihr Amt gewählt, haben die Mitglieder beider Kantonsregierungen ihre Position für vier Jahre inne.
Im Unterschied zu Basel Stadt ist in Glarus aber im Alter von 65 Jahren Schluss, und dies unabhängig davon, ob die laufende Amtszeit abgelaufen ist oder nicht: Die Kantonsverfassung gibt vor, dass Regierungsräte aber auch die Richter und Ständeräte des Kantons, ihr Amt nur bis zur Erreichung des 65igsten Altersjahres ausüben dürfen. Basel Stadt kennt eine derartige Altersgrenze für Regierungsmitglieder und Parlamentarier nicht.
Die Regierungspräsidenten: Andere Wahl, andere Amtszeit
Den Präsidenten der Kantonsregierung wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Glarus an der Landsgemeinde: Der Glarner Landammann bleibt nach seiner Wahl durch Handerheben der Stimmberechtigten im Ring für zwei Jahre im Amt. Der Regierungspräsident von Basel Stadt wird dagegen an der Urne gewählt und behält seine Position während der gesamten Amtszeit. Diese beträgt für alle Regierungsmitglieder vier Jahre.
Drei Gemeinden: Tatsächlich eine Gemeinsamkeit?
Der Grosse Rat in Basel und der Landrat in Glarus bilden die jeweilige Legislative der Kantone. In Basel sitzen 100 Grossräte im Kantonsparlament, in Glarus zählt der Landrat seit 2008 nur noch 60 Mitglieder. Die Landsgemeinde reduzierte die Anzahl der Landräte vor fünf Jahren von ehemals 80 auf 60. Beide Kantonsparlamente werden nach dem Proporz-Verfahren an der Urne gewählt.
Obwohl die Kantone Glarus und Basel Stadt aus drei Gemeinden bestehen, unterscheidet sich die Anzahl Wahlkreise bei den Wahlen des Parlaments: Während in Glarus die drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd je einen Wahlkreis darstellen, besteht Basel Stadt zwar aus drei Gemeinden, jedoch aus fünf Wahlkreisen: Die beiden «Landgemeinden» Riehen und Bettingen bilden dabei je einen, die Bürgergemeinde Basel wird jedoch in die drei Wahlkreise Grossbasel West, Grossbasel Ost und Kleinbasel aufgeteilt.