Die Änderung des Steuerrechts war das umfangreichste Traktandum der diesjährigen Glarner Landsgemeinde. Es beinhaltete fünf Punkte zu unterschiedlichen Themen. Hier die wichtigsten Entscheide:
Krankenkassenprämien: Deutlich angenommen wurde der Memorialsantrag der CVP: «Für eine faire Entlastung aller Steuerzahler und deren Familien: Selbstbezahlte Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen». Er will die Glarner und Glarnerinnen bei Krankenkassen- und Gesundheitskosten entlasten, indem mehr Abzüge von den Steuern getätigt werden dürfen. Die SP kritisierte den Antrag und verlangte statt Steuererleichterungen höhere Prämienverbilligungen.
Steuerprivilegien : Der Kanton Glarus senkt die Gewinnsteuer für Unternehmen von 8 auf 4,5 Prozent. Bedingung dafür ist ein Ja der Schweizer Bevölkerung an der Urne am 19. Mai zur STAF-Vorlage.
Finanzausgleich: Sollten die Statusgesellschaften in Zukunft höher besteuert werden (Voraussetzung ist auch hier die Annahme der nationalen STAF-Vorlage), würden davon vor allem die Gemeinde Glarus und der Kanton profitieren. Die Landsgemeinde stimmte deshalb einem höheren Betrag im Kantonalen Steuerausgleich von 1,2 Millionen Franken und dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden von neu total 1,35 Millionen Franken zu. Auch diese Änderung im Glarner Steuergesetz tritt nur in Kraft, falls die nationale Vorlage am 19. Mai angenommen wird.