- Beim Lawinenunglück im Dezember 2009 waren mehrere Menschen auf einer markierten Piste mitgerissen worden, zwei davon wurden leicht verletzt.
- Die drei Freerider, die die Lawine ausgelöst haben, sind vom Bundesgericht der «fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs» schuldig gesprochen worden.
- Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Bundesgerichts haben die drei ihre Sorgfaltspflicht verletzt, weil sie die Warnhinweise nicht berücksichtigt hätten, teilte die Walliser Staatsanwaltschaft am Dienstagabend mit.
Im Wesentlichen habe das Bundesgericht festgehalten, die Beteiligten hätten davon absehen müssen, den Hang oberhalb der Piste zu traversieren, und zwar aufgrund ihrer Erfahrung und der Informationen, die aus dem Lawinenbericht entnommen werden konnten, sowie der Signalisation vor Ort.
Aufgrund der angegebenen Gefahrenstufe sei es möglich gewesen, dass eine Lawine bereits durch eine geringe Zusatzbelastung ausgelöst werde, namentlich durch einen Skifahrer. Unter diesen Bedingungen sei das Verhalten der Beteiligten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet gewesen, eine Fliesslawine bis auf die unterhalb liegende Piste auszulösen.
Der Fall wurde von den verschiedenen Gerichtsinstanzen unterschiedlich beurteilt:
Das Bezirksgericht : Die drei Freerider – zwei Männer und eine Frau – waren in erster Instanz wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Ering und Gundis im Wallis war im Juni 2014 dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Das Walliser Kantonsgericht : Dieses sprach die drei Variantenskifahrer auf ihre Beschwerde hin im März des vergangenen Jahres frei. Weil die Piste unterhalb ordnungsgemäss gesichert war, sei das Risiko, dass Variantenskifahrer oberhalb des markierten Gebiets eine Lawine auslösen könnten, objektiv nicht vorhersehbar gewesen, urteilte das Kantonsgericht.
Das Bundesgericht : Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat eine Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen. Das angefochtene Urteil des Kantonsgerichts wurde aufgehoben und die Sache an die Strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts zur Neubeurteilung zurückgewiesen.