Es geht um einen Satz im neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz. Der umstrittene Abschnitt erlaubt, dass die Regierung «ausnahmsweise über den eigentlichen Bedarf hinausgehende Leistungsaufträge erteilen» kann. Oder einfacher ausgedrückt: Der Abschnitt erlaubt explizit Überkapazitäten. AL und Grüne wollen mit ihrem Vorstoss diesen Satz streichen und damit das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen.
Bürgerliche gegen Streichung dieses Satzes
Für den Vorstoss stimmten Grüne, SP, GLP, AL und die Mehrheit der CVP. Die Grüne Kathy Steiner sagte, dieser Absatz sei ein «Freipass für die Spitalplanung». Er ermögliche eine «politisch gewollte Überversorgung».
Eine Reserve ist nötig, aber in der Bedarfsplanung gibt es die bereits heute.
Die Bürgerlichen waren dagegen. Die SVP berfürchtete, dass mit der Streichung dieses Satzes die freie Spitalwahl bedroht ist. Gäbe es keine Reserve, könnten Patienten nicht mehr frei entscheiden, so SVP-Kantonsrat Benjamin Fischer. Mit dem Vorstoss sei die Gesundheitsdirektion verpflichtet, nur noch Leistungsaufträge zu vergeben, die den Bedarf decken würden.
Das freie Bett entscheidet dann.
Die neue Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) fand, es brauche leichte Überkapazitäten um Patientenschwankungen abzufangen. Sie werde die Argumente nun aufnehmen und einbringen.