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Aussenansicht eines Betagtenheims.
Legende: Das nicht mehr benötigte Betagtenzentrum Herdschwand in Emmen weicht einer Wohnüberbauung. zvg

Leerstehendes Altersheim Das Emmer Betagtenzentrum Herdschwand kann abgerissen werden

Der Einwohnerrat bewilligt einen Kredit für den Rückbau des nicht mehr benötigten Betagtenzentrums Herdschwand.

Das Gebäude des nicht mehr genutzten Altersheims Herdschwand in Emmen soll vorzeitig abgerissen werden. Dies beantragte der Gemeinderat dem Einwohnerrat.

Der Rat genehmigte nun am Dienstag mit 26 zu 12 Stimmen den Antrag des Gemeinderates betreffend Rückbau und den entsprechenden Kredit von 1,5 Millionen Franken. Ein Nichteintretensantrag der Grüne Fraktion wurde abgelehnt. Ebenso eine Kürzung des Kredites um zwanzig Prozent.

Das Betagtenzentrum Herdschwand wird von der Gemeinde nicht mehr benötigt, weil im Emmenfeld ein Neubau erstellt worden ist. Ein privater Investor will das Altersheim rückbauen und auf dem Grundstück eine Wohnüberbauung realisieren.

Keine Zwischennutzung

Bis Ende August 2017 wohnen in der Herdschwand Bewohnerinnen und Bewohner des Luzerner Altersheims Unterlöchli, das zur Zeit ausgebaut wird. Danach würde das Gebäude für über ein Jahr leer stehen.

Der Gemeinderat beantragte deshalb dem Einwohnerrat, das ehemalige Altersheim vorgezogen schon in diesem Herbst abzureissen. Eine weitere Zwischennutzung erachtet die Exekutive als nicht praktikabel, eine Stilllegung oder Verriegelung des Geländes als unwirtschaftlich.

Beim Kredit für den Rückbau des ehemaligen Altersheims den der Einwohnerrat nun beschlossen hat, handelt es sich um eine Vorfinanzierung, die dem Investor beim definitiven Verkauf der Liegenschaft in Rechnung gestellt wird.

Komitee wehrt sich

Gegen den geplanten Abriss wehrt sich das Komitee «Herdschwand erhalten – zum Nutzen aller». Es sammelt nun Unterschriften für ein Referendum. Präsident Rolf Stähli sagt: «Bei einer Volksabstimmung wird sich zeigen, wie die Bürger zu einem Abriss der 41-jährigen Gebäude stehen.»

Aus Sicht des Komitees würde die Gemeinde den für den Abriss bewilligten Betrag besser für die Sanierung der Gebäude ausgeben. «Es handelt sich hier nicht um Abriss-Objekte. Die Gebäude sind bloss über viele Jahre im Unterhalt vernachlässigt worden. Mit einer Sanierung könnten sie für viele weitere Jahre erhalten bleiben», so Rolf Stähli weiter.

Um eine Volksabstimmung zu erzwingen muss das Komitee nun innert 60 Tagen mindestens 500 gültige Unterschriften sammeln.

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