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Schwimmen im Hallenbad Allmend Luzern.
Legende: Gemeinden ohne Schwimmbad müssen Alternativen suchen. zvg (Hallenbad Allmend Luzern)

Lehrplan 21 Gemeinden kommen wegen des Schulschwimmens ins Schwimmen

Der Kanton Luzern führt ab dem nächsten Schuljahr in Kindergärten und Primarschulen den Lehrplan 21 ein. Unter anderem bedeutet das, dass Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse obligatorischen Schwimmunterricht erhalten. Freie Plätze in Hallenbädern sind aber rar - nicht nur im Kanton Luzern.

Schulkinder der 3. und 4. Primarklasse sollen sich über Wasser und mindestens 50 Meter schwimmen können, um sich bei einem Unfall selbst retten zu können. So definiert der neue Lehrplan 21 das Ziel - die Kompetenz - des Schwimmunterrichts.

In mehreren Luzerner Gemeinden ist das Schulschwimmen bereits heute obligatorisch. Trotzdem geht Charles Vincent, der Leiter des Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern davon aus, dass es auf den Sommer deutlich mehr Wasserflächen für den Schwimmunterricht braucht. Hallenbäder gebe es zwar genug, sie seien aber nicht Schwimmen mit dem Lehrplan 21 gleichmässig über den Kanton verteilt.

Schwimmen mit dem Lehrplan 21

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  • Die Schülerinnen und Schüler können sicher schwimmen. Sie kennen die verschiedenen Schwimmtechniken und wenden diese an.
  • Sie können fuss- und kopfwärts ins Wasser springen und tauchen.
  • Sie sind fähig, die Situation im, am und auf dem wasser bezüglich Sicherheit einzuschätzen und in Gefahrensituationen verantwortungsbewusst zu handeln.

In den See statt ins Hallenbad

Hochdorf zum Beispiel hat kein Hallenbad in der Nähe. Dafür ein Seebad. Der Schwimmunterricht müsse deshalb auf die Sommermonate konzentriert werden, sagt Gemeinderätin Daniela Ammeter Bucher. Auch müssten weitere Alternativen geprüft werden. Gemeinden im Rontal wiederum spannen zusammen, um ein neues Hallenbad zu realisieren.

Wenig Aufwand bedeutet der obligatorische Schwimmunterricht für die Kantone Nidwalden und Uri. Da ist das Schwimmen bereits fix im Stundenplan. Anders im Kanton Schwyz. Hier will man die Vorgaben des Lehrplans 21 weniger strikt umsetzen.

Die Gemeinden würden nicht verpflichtet, Schwimmmöglichkeiten anzubieten, heisst es beim Amt für Volksschulbildung. Statt im Hallenbad Brustschwimmzüge zu üben, werden die Schulkinder stattdessen im Schulzimmer Baderegeln büffeln.

eism; Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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