Wer in Basel stirbt, hat Anrecht auf eine unentgeltliche Bestattung. Diese beinhaltet unter anderem die Einsargung, den sogenannten Staatssarg sowie die Kremation. Die meisten Angehörigen nehmen dieses Angebot in Anspruch. Von durchschnittlich 2000 Toten pro Jahr in Basel, werden rund 1800 Personen so beerdigt.
Neue Regelungen
Für diese Dienstleistungen bestehen Verträge zwischen dem Kanton und den Bestattungsunternehmen. Die daran genknüpften Bedingungen wurden nun in der neusten Ausschreibung verändert. Bisher musste ein Bestattungsunternehmen binnen einer Stunde nach einer Todesmeldung die Leiche abholen.
Trauern muss man bewusst. Das kann man nicht auf später verschieben.
Die zeitliche Beschränkung gilt nun nicht mehr. Grund dafür ist, dass viele Angehörige um mehr Zeit bei der Verabschiedung baten, so Anja Bandi, die Leiterin der Basler Friedhöfe: «Trauern muss man bewusst. Das kann man nicht auf später verschieben.»
Lukas Wenk, der seit über 16 Jahren in der Seelsorge in verschiedenen Alter- und Pflegeheimen tätig ist, ist über diese neue Regelung erfreut. Oft seien Hinterbliebene emotional zu aufgewühlt, um in aller Schnelle eine Beerdigung zu organisieren: «Der Abschied braucht Zeit. Da kann nicht alles speditiv abgewickelt werden.»
«Fairer Wettbewerb»
Neu steht es allen Anbietern frei, sich für den Auftrag der unentgeltlichen Bestattungen zu bewerben, auch unabhängig vom Standort. So sei ein fairer Wettbewerb sichergestellt, sagt Anja Bandi. «Für einen Bestatter aus dem Baselbiet war es bisher kaum möglich, innerhalb einer Stunde zu reagieren. Jetzt kann man den Zeitpunkt mit den Angehörigen ausmachen. So ist der Auftrag nun auch für kleinere Unternehmen attraktiv.»