Im neuen bernischen Polizeigesetz wird eine «Lex Fahrende» verankert. Mit 88 zu 49 Stimmen nahm das Kantonsparlament einen neuen Wegweisungsgrund ins Gesetz auf: «Unerlaubtes Campieren» auf privatem und öffentlichem Boden. Innert 24 Stunden müssten demnach Landbesetzer abziehen, sonst kann die Polizei das Gelände räumen.
Das Wort «Fahrende» wird nicht erwähnt, doch sie sind gemeint. Die Regelung ist eine Folge des Konflikts zwischen Fahrenden und der Bevölkerung von Wileroltigen, der im vergangenen Sommer eskaliert war.
Die Ratsmehrheit war der Meinung, die «Lex Fahrende» sei eine angemessene Antwort auf die wiederkehrenden Probleme vor allem mit ausländischen Fahrenden. Man müsse der Polizei ein griffiges Instrument in die Hand geben.
Es ist unmöglich, diesen Artikel in der Praxis umzusetzen.
Eine Minderheit vertrat wie Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP) eine andere Ansicht. Polizeiliche Räumungen seien sinnlos, solange der Kanton Bern insbesondere ausländischen Fahrenden keine regulären Haltemöglichkeiten bieten könne. Wie die Wegweisungen vollzogen werden sollen und wie lange die Polizei dafür Zeit hat, bleibt vorderhand offen.
«Das muss genug durchdacht sein»
Der Rat wies den entsprechenden Artikel auf Antrag von Philippe Müller (FDP/Bern) an die Kommission zurück. «Diese Regelung war aus aktuellem Anlass entstanden. In solchen Fällen muss man aufpassen, dass die Sache genug durchdacht ist», sagte Müller im Parlament. Allenfalls könnte die Bestimmung erst dann in Kraft treten, wenn Plätze für ausländische Fahrende zur Verfügung stünden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Grosse Rat zwar einen Gesetzesartikel gegen die unbewilligte Landbesetzung beschlossen hat, die Sanktionierung aber einstweilen offen lässt. Zudem hat er den Druck erhöht, dass im Kanton endlich Transitplätze geschaffen werden.