Letzten Freitag verbot der Bundesrat im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sämtliche Veranstaltungen ab 1000 Personen bis zum 15. März. Betroffen ist davon neben der Basler auch die Baselbieter Fasnacht.
Da sich am Sonntag Fasnächtlerinnen und Fasnächter im Landkanton nicht an das bundesrätliche Verbot und weitere behördliche Anordnungen hielten - in Liestal und Sissach stellte die Polizei Ansammlungen von über 1000 Menschen auf der Strasse fest - erliess die Baselbieter Regierung in der Folge für die Beizen in Liestal und Sissach ein Ausschankverbot. Dieses Verbot galt von Sonntag 19 Uhr bis heute Montag 6 Uhr früh.
«Es gibt kein absolutes Recht auf Fasnacht»
«Dieses Eingreifen war richtig und nötig. Es gibt kein absolutes Recht auf Fasnacht - die Sicherheit der Bevölkerung geht vor und hat Priorität», sagte Regierungspräsident Isaac Reber heute vor den Medien.
Laut dem Baselbieter Polizeikommandanten Mark Burkhard zeigten sich die meisten Restaurantbesitzer einsichtig. In Sissach habe allerdings eine grössere Menschenmenge zwei Polizeifahrzeuge angegriffen - ein Fahrzeug wurde dabei beschädigt. Zudem habe ein Restaurantbetreiber in Liestal das Ausschankverbot ignoriert und die Beamten bedroht. Gegen den Mann läuft nun ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Überwirten.
Es gibt keine Freinacht
Im Kanton Basel-Landschaft hätten diese Woche noch zahlreiche Fasnachtsveranstaltungen stattfinden sollen. Laut Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) werden weitere Massnahmen ergriffen, sollte das vom Bundesrat erlassene Veranstaltungsverbot nicht eingehalten werden. Schweizer betonte, dass sämtliche Baselbieter Freinachtbewilligungen während der Fasnachtszeit aufgehoben seien.
Der Baselbieter Krisenstab hat bisher sieben Gesuche im Rahmen des Bewilligungsverfahren für kleinere Anlässe von 200 bis 1000 Personen bewilligt - zehn Gesuche wurden abgelehnt.