Dass die Konzessionsdauer künftig 40 Jahre dauern soll, wird bei den Seilbahnunternehmungen sehr begrüsst. Man habe lange dafür gekämpft, sagt Sepp Odermatt, der Präsident des Verbands Transportunternehmungen Zentralschweiz.
«Die Sicherheit leidet nicht, da die Seilbahnen ohnehin jährliche Checks machen müssen. Wäre die Sicherheit nicht gewährleistet, würde der Bund niemals diese Lockerungen vorschlagen», sagt Odermatt.
Weihnachtsgeschenk
Weiter sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Montag mitteilte. Zudem soll auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter durch den Bund verzichtet werden.
Durch diese Neuerungen verringere sich der Aufwand für die Seilbahnunternehmen, ohne dass das Sicherheitsniveau gesenkt werde, schreibt das BAV. «Dass dies umgesetzt werden soll, ist wie ein Weihnachtsgeschenk», sagt Sepp Odermatt vom Zentralschweizer Seilbahnenverband.
Das BAV hat die entsprechenden Vorschläge am Montag in eine informelle Vorkonsultation geschickt. Diese dauert bis zum 28. Januar 2017. Die Neuerungen sollen auf den 1. Juli 2017 in Kraft treten.