Die Lohnobergrenze von einer Million Franken pro Jahr soll nur für jene Kaderärzte gelten, die in einem der vier kantonalen Spitäler arbeiten. Den privaten Spitälern könne man nicht vorschreiben, wie viel Lohn sie maximal bezahlen dürften, begründet die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) den Entscheid.
«Bei den staatlichen Spitälern verhält es sich jedoch anders», so Rickli. «In der Vergangenheit hat es da auch fehlbare Klinikdirektoren gegeben, welche in die eigene Tasche gewirtschaftet haben». Gerade vor kurzem sorgte etwa das Universitätsspital Zürich mit Verfehlungen von Chefärzten und Klinikdirektoren für Schlagzeilen. Dabei ging es unter anderem auch um hohe Löhne.
Die Lohnbegrenzung soll im überarbeiteten Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz festgehalten werden. Der Betrag von einer Million Franken sei dabei nicht zu hoch, so Rickli. Gewisse Kantone hätten zwar eine tiefere Lohnobergrenze. «Der Kanton Zürich ist aber ein Spitzenstandort, was das Gesundheitswesen betrifft. Da ist es gerechtfertigt, dass wir beim Lohn höher ansetzen.»
Weiter soll das überarbeitete Gesetz auch unnötige Operationen bekämpfen: Vorschriften für sämtliche Spitäler im Kanton Zürich sollen deshalb verhindern, dass Ärztinnen und Ärzte, die viele Operationen machen, mehr verdienen.
SVP freut sich, SP kritisiert
Bei den Zürcher Parteien stösst der überarbeitete Gesetzesentwurf auf unterschiedliche Reaktionen. Die SVP begrüsst die Gesetzesrevision, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Partei lobt etwa die Obergrenze für Chefärzte und Chefärztinnen und findet es gut, wie medizinisch unnötige Behandlungen verhindert werden sollen.
Auch die kantonale SP begrüsst die Begrenzung der Löhne. Die Partei kritisiert aber unter anderem, falsche Anreize würden mit dem Gesetz nur zaghaft bekämpft, weitere Korrekturen seien nötig. Die Grünen halten in einer Mitteilung fest, die Lohn-Regelungen würden weiterhin undurchsichtig bleiben. Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt vom Zürcher Kantonsrat behandelt.