Schuldig wegen Hausfriedensbruch - so lautet das Urteil des Basler Strafgerichts gegen einen Sekretär der Gewerkschaft Unia. Dieser hatte auf der Baustelle des Roche-Turms eine Kontrolle durchgeführt, ob Arbeiter zu Dumpinglöhnen arbeiten, allerdings ohne sich im Vorfeld angemeldet zu haben.
Kontrollen werden zahnlos
Alain Joset, Anwalt des Unia-Mitarbeiters, kann dieses Urteil nicht verstehen. Um Lohndumping wirksam bekämpfen zu können, sei man auf einen Überraschungseffekt angewiesen: «Gerade auf dem Roche-Areal hat sich gezeigt, dass der Überraschungseffekt zwingend ist, um Fälle aufzudecken. Nur dank einer überraschenden Aktion konnte bei Roche ein grosser Fall von Lohndumping aufgedeckt werden», sagt Joset.
Gerade auf dem Roche-Areal hat sich gezeigt, dass der Überraschungseffekt zwingend ist, um Fälle aufzudecken.
Auf Grossbaustellen komme es immer wieder vor, dass Gewerkschafter am Eingang lange hingehalten würden, bis sie Zutritt bekämen. «Sind die Kontrolleure danach auf der Baustelle, sind Verantwortliche informiert und einige Arbeiter bereits weg», beschreibt Joset die Situation. Würden Kontrollen so durchgeführt, wie vom Gericht nun verlangt, nutzten fehlbare Unternehmer die Zeit, um diejenigen wegzuschicken, die zu wenig verdienen oder zu lange arbeiten müssen, so Joset.
Der Anwalt vergleicht sie Situation mit Polizeikontrollen: Würde die Polizei im Vorfeld ankündigen, an welchem Tag sie auf einer bestimmten Autobahn Vignettenkontrollen durchführt, würde wohl kaum jemand an diesem Datum ohne Vignette diesen Abschnitt befahren.
Unia wehrt sich
Die Baustellenkontrollen wie gewohnt weiterführen, ist für die Unia derzeit kaum denkbar. Dann würden nämlich die an der Kontrolle beteiligten Angestellten der Gewerkschaft ständig Gefahr laufen, sich strafbar zu machen.
Zum Klarstellen: Die offizielle Kontrollen, ob Gesamtarbeitsverträge auf Baustellen eingehalten werden, führt in Basel für die meisten Branchen die Baustellenkontrolle (Basko) durch. Um aber tatsächlich auch Lohndumping zu finden, ist diese aber auf Hinweise von Arbeitgebern und Gewerkschaften angewiesen, betont deren Geschäftsführer Marco Christ. «Wir werden immer gefüttert mit Hinweisen». Und er bestätigt, dass das Überraschungsmoment entscheidend sei, um Verstösse aufzudecken: «Voranmeldungen gibt es bei Baustellenkontrollen keine, denn wenn wir diese im Vorfeld ankündigen würden, könnten wir sie auch bleiben lassen.»
Die Gewerkschaft Unia will die Verurteilung ihres Sekretärs nicht auf sich sitzen lassen. Sie zieht den Fall deshalb weiter, ans Appellationsgericht.
Unia muss Kontrollen anmelden (3.4.17)
(Regionaljournal Basel, 17: 30 Uhr)