Lohnerhöhungen für die Lehrpersonen in den Zuger Gemeinden sollen neu aufgrund von Leistungsbeurteilungen erfolgen. So wollen es acht Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus CVP, FDP, SVP und GLP. Sie reichten aus dem Grund einen Vorstoss zuhanden der Regierung ein mit der Begründung:
Einerseits sollten für alle Angestellten in den Gemeinden dieselben Regeln gelten – für Mitarbeiter der Verwaltung seien die automatischen Lohnanstiege bereits abgeschafft worden. Andererseits würden die Gemeinden mit einem neuen System flexibler und könnten die Lohnsummen und -anstiege je nach wirtschaftlicher Situation der Gemeinde besser anpassen.
«Zweckmässiges und effizientes System»
Die Regierung des Kantons Zug sieht das anders: Die Automatismen bei der Lohnerhöhung von Lehrpersonen im Kanton Zug sollen nicht abgeschafft werden. Denn würden die Löhne jährlich ausschliesslich auf Leistungsbasis erhöht, würde dies mit erheblichem Mehraufwand einhergehen. Aktuell hätten die Schulleitungen nicht die nötigen Ressourcen. Dazu komme, dass bereits heute einer Lehrperson der automatische Lohnanstieg verweigert werden könne. In diesem Sinne sei das heutige System zweckmässig und effizient.