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Lohngleichheit in Basel Lohnkontrollen bei Firmen, die für den Kanton arbeiten

Der Kanton Basel-Stadt zieht die Schrauben an und will die Verpflichtung zur Lohngleichheit mit Kontrollen durchsetzen.

Basel will vorwärtsmachen in Sachen Lohngleichheit. Darum sollen Unternehmen, die für den Kanton arbeiten, neu kontrolliert werden, ob sie auch tatsächlich gleiche Löhne für Mann und Frau zahlen.

Stichproben

Die Abteilung «Gleichstellung von Frauen und Männern» führt ab 2021 Stichproben durch, um die Einhaltung des Lohngleichheitsgebots zu überprüfen. Fehlbaren Unternehmen werde die Möglichkeit eingeräumt, in einer angemessenen Frist Korrekturen vorzunehmen. Danach könnten Sanktionen ausgesprochen werden, sagt Leila Straumann, Leiterin der Abteilung Gleichstellung in Basel-Stadt: «Wir gehen davon aus, dass die Unternehmen, falls sie ein Problem haben bei der Lohngleichheit, diese ausmerzen werden.» Mache das ein Unternehmen nicht, werde es von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.

Lohngleichheit steht seit 1981 in der Verfassung

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In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.

Kritik des Arbeitgeberverbandes

Für Firmen, welche einen öffentlichen Auftrag im Kanton erhalten möchten, bedeutet das, dass sie ab nächstem Jahr gemeinsam mit der Offerte auch eine Selbstdeklaration und einen Nachweis zur Lohngleichheit im Unternehmen einreichen müssen.

Die Firmen werden das als zusätzliche Schikane empfinden.
Autor: Barbara Gutzwiller Direktorin Arbeitgeberverband Basel-Stadt

Beim Basler Arbeitgeberverband reagiert Direktorin Barbara Gutzwiller wenig erfreut. Es gebe heute schon Möglichkeiten, die Lohngleichheit bei den Unternehmen zu überprüfen. Das heute angekündigte Verfahren sei für die Unternehmen ein «überflüssiger zusätzlicher administrativer Aufwand». Und weiter: «Die Firmen werden das als zusätzliche Schikane empfinden.» Gutzwiller räumt zwar ein, dass es sicher noch Firmen gebe, welche diesbezüglich Handlungsbedarf hätten. Aber wegen diesen Einzelfällen zusätzliche Hürden aufzubauen, halte sie nicht für richtig.

Gleichstellungsbeauftragte Leila Straumann hingegen betont, der Aufwand halte sich für die Unternehmen in Grenzen: «Wir gehen von einem überschaubaren Aufwand aus von maximal zwei Arbeitstagen.»

Vorreiterin Stadt Bern

Vorreiterin der Lohngleichheitskontrollen ist in der Deutschschweiz die Stadt Bern. Diese hat bereits vor zwei Jahren Lohnkontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen eingeführt. Gegenwärtig ist die Stadt daran, die Erfahrungen des Projekts zu evaluieren. Ende Februar sollen die detaillierten Ergebnisse vorliegen. Hat Bern in diesen zwei Jahren Unternehmen aufgrund von Verfehlungen ausgeschlossen? Auf Anfrage antwortet Projektleiterin Anja Peter von der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern: «Alle Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht eingehalten haben und damit die geltenden Voraussetzungen im Beschaffungswesen der Stadt Bern nicht erfüllten, haben innert der gesetzten Frist Korrekturmassnahmen ergriffen und einen qualifizierten Nachweis eingereicht. Sanktionen haben sich damit bisher erübrigt.» Die bisherigen Erfahrungen aus Bern zeigen also, dass die Kontrollen die erhoffte Wirkung zeitigen.

Pilotprojekte in Zürich und Bern

Auch andere grosse Städte machen vorwärts mit der Kontrolle der Lohngleichheit. Gemäss Angaben des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG führt auch die Stadt Zürich im Rahmen eines Pilotprojektes Lohngleichheitskontrollen in ihrem Beschaffungswesen durch. Und auch der Kanton Waadt werde noch in diesem Jahr damit beginnen.

Auch der Bund kontrolliert

Auch die Beschaffungsstellen des Bundes können die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann kontrollieren. Wird bei einem Unternehmen eine Lohndiskriminierung entdeckt, drohen zum Beispiel Konventionalstrafen oder der Widerruf des Zuschlags beziehungsweise der Ausschluss des Unternehmens vom Verfahren.

Screenshot Grafik Lohngleichheit
Legende: Grafik zur Lohngleichstellung Eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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