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Lohngleichheits-Charta Stadt Zug verpflichtet sich zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit

Die Stadt Zug verpflichtet sich zur Lohngleichheit in der Verwaltung: Sie hat die Lohngleichheits-Charta von Bundesrat Alain Berset unterzeichnet. Damit wird der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» künftig regelmässig überprüft.

Die Überprüfung der Lohngleichheit wird aber nicht nur verwaltungsintern angestrebt, sondern auch bei Institutionen, die der öffentlichen Hand nahestehen und bei Unternehmen, die im Beschaffungswesen Zuschläge erhalten.

Wie die Stadt Zug am Montag mitteilte, macht die Stadt neu auch am Monitoring des Eidgenössichen Gleichstellungsbüros mit. Mit der Unterschrift aus Zug verpflichten sich neben dem Bund bereits 12 Kantone und 24 Gemeinden zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor.

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