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Luzerner Gerichte Wie werden Kinder in einem Familienstreit befragt?

Kinder können bei Familienrechtsverfahren eine grosse Rolle spielen. Sie sollen bestmöglich geschützt werden.

Bei Scheidungen geht es nicht selten auch um das Sorge- oder Besuchsrecht für die Kinder. Solche Familienrechtsverfahren sind selten in der Öffentlichkeit wahrzunehmen, gehören aber zum Gerichtsalltag. Die Luzerner Gerichte haben am Mittwoch diesem Thema eine Informationsveranstaltung gewidmet.

Kinder bei Streit häufig im Sandwich

Kommen Sorgerechtsstreite vor Gericht, dann müssen die Kinder angehört werden. So will es das Gesetz. Die Richter wollen spüren, was für das Kind das Richtige sei, sagt Franziska Windlin, Richterin am Bezirksgericht Willisau: «Wir brauchen einen Einblick, wie das bisherige Familiengefüge war, wer das Essen gekocht hat, wer geputzt hat oder wer zum Fussballmatch kam.» Es sei zwar nicht festgelegt, was ein Mindestalter für Anhörungen durch das Gericht sei, aber in der Regel könne man Kinder ab sechs Jahren miteinbeziehen.

Eltern erfahren Inhalt der Gespräche

Die Richter dringen gezwungenermassen ins Privatleben der Familien ein.

Wir brauchen einen Einblick, wie das Familiengefüge war.
Autor: Franziska Windlin Richterin am Bezirksgericht Willisau

Werden die Kinder angehört, so wird der Inhalt später den Eltern mindestens in einer mündlichen Zusammenfassung mitgeteilt. Komme während der Anhörung der Verdacht auf, dass das Kind Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch sein könnte, dann brauche es zwingend professionelle Unterstützung. «Es geht um Kindesschutzmassnahmen und was es für Massnahmen braucht, damit das Kindeswohl gewahrt wird.»

Einigungen zwischen Eltern, die sich trennen, seien eine schwierige und schmerzhafte Angelegenheit. Aber es sei zu betonen, so sagt die Richterin, dass in vielen Fällen Lösungen gefunden würden und wenn das Gericht diese als fair erachtet, dann könne auf eine Anhörung der Kinder verzichtet werden.

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