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Luzerner Hilfspolizisten Bewaffnung nun definitiv möglich

  • Die Kompetenzen der Luzerner Hilfspolizisten werden vom Verkehr auf Sicherheitsaufgaben ausgeweitet.
  • Der Kantonsrat hat dem revidierten Polizeirecht nach zweiter Lesung mit 87 zu 23 Stimmen definitiv zugestimmt.
  • Dagegen ausgesprochen hatten sich in erster Lesung einzig SP und Grüne.
  • Verkehrsassistenten kontrollieren heute parkierte Autos und leisten Verkehrsdienst.
  • Neu können sie auch beim Transport von Gefangenen, beim Objektschutz oder zur Unterstützung der Gerichte eingesetzt werden.
  • Auch dürfen sie eine Waffen tragen, sofern sie eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie diplomierte Polizisten.

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