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Luzerner Kantonsfinanzen Regierung will kein komplett neues Steuergesetz

Kleine Anpassungen ja, aber keine Totalrevision: Die Luzerner Regierung ist nur für kleine Steuer-Änderungen zu haben.

Der Luzerner Regierungsrat will auf das Jahr 2020 das Steuergesetz lediglich an die zu erwartende Steuerrevision des Bundes anpassen. Das schreibt er zu einem Vorstoss, einer Motion, aus dem Kantonsrat.

Bei der Steuerrevision des Bundes handelt es sich um die Steuervorlage 17, dem Nachfolge-Projekt der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuer-Reform III. Im Anschluss an diese wolle er für die Gewinn-, Kapital-, Einkommens- und Vermögenssteuer Massnahmen zur Umsetzung vorschlagen, schreibt der Regierungsrat.

Unter dem Strich dürften diese Massnahmen zu massvollen Mehrerträgen führen. Überprüft werden sollen auch der Eigenbetreuungs- und der Fahrkostenabzug sowie unter Umständen auch die Dividenden-Besteuerung.

Letzte grosse Revision fast zehn Jahre her

Die Motion aus den Reihen der SP verlangt eine Totalrevision des Steuergesetzes. Es seien Änderungen bei allen Steuerarten inklusive Nebensteuern und Abzüge zu prüfen, aber auch die Ausgestaltung der Tarif- und Progressionsstufen.

Die letzte grössere Revision des Steuergesetzes habe 2009 stattgefunden. Seither habe sich die finanzielle Situation des Kantons nur ungenügend entwickelt. Eine nachhaltige Stabilisierung der Kantonsfinanzen bedinge nach all den Abbaumassnahmen auch Mehreinnahmen.

Der Regierungsrat gibt den Motionären insofern Recht, dass neben Sparmassnahmen und einer Priorisierung von Leistungen auch moderate Mehreinnahmen nötig seien.

Mehr Sympathie für CVP-Vorstoss

Der Regierungsrat will deswegen die SP-Motion nur teilweise erheblich erklären lassen. Ganz einverstanden ist er dagegen mit einer Motion aus den Reihen der CVP. Diese verlangt eine bloss «massvolle Justierung der Steuerstrategie».

Mit der Justierung solle die anhaltende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben reduziert werden.

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