Die Luzerner Regierung will das 2011 in Kraft getretene Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen per 2018 anpassen. Das Ziel sei neu, nicht mehr generell Schulden zu vermeiden, sondern ein tragbares Schuldenniveau zu erreichen.
«Wir wollen mit der Lockerung ermöglichen, dass der Kanton sinnvolle Investitionen tätigen kann», sagt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Es gehe um Grossprojekte wie das neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz oder Naturgefahrenprojekte.
Neues «Pufferkonto»
Weiterhin schützen will die Regierung das Eigenkapital. Dafür sollen Defizite in der Erfolgsrechnung aber nicht mehr innert fünf Jahren ausgeglichen werden müssen. Stattdessen soll es ein Pufferkonto mit zunächst 100 Millionen Franken Einlage geben.
Bei Defiziten wird der Betrag auf dem Ausgleichskonto entsprechend verringert, bei Überschüssen geäufnet. Ist kein Puffer mehr vorhanden, muss die Regierung Sparmassnahmen ergreifen.
Kantonsspital doch nicht betroffen
Die Schuldenbremse soll weiterhin nur für die Verwaltung gelten. Den ursprünglichen Plan, auch ausgelagerte Betriebe wie die Universität oder das Kantonsspital in die Schuldenbremse zu integrieren, hat die Regierung wieder fallen gelassen. Dies nach heftigem Widerstand.
Trotzdem: «Das Spital wird im Rahmen unserer Eignerstrategie Vorgaben erhalten, wie hoch die tragbare Verschuldung sein darf», sagt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.