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Luzerner Kantonsgericht Das historische Gewerbegebäude darf abgerissen werden

Der Heimatschutz und Architektenverbände sind mit ihrer Beschwerde gegen den Abriss nicht durchgekommen.

Seit Jahren dauert der Kampf um das Gebäude an der Tribschenstrasse in der Stadt Luzern an. Die Krankenkasse CSS will es abreissen lassen, der Heimatschutz und Architektenverbände wehren sich. Das Gebäude des Architekten Carl Mossdorf von Anfang der 1930er-Jahre sei «eine Ikone» der modernen Architektur des vergangenen Jahrhunderts, argumentieren die Fachverbände. «Das gehört zu unserer Baugeschichte», sagt Rainer Heublein, Präsident des Innerschweizer Heimatschutzes, «es muss erhalten bleiben.»

Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt

Doch das Kantonsgericht hat die Beschwerde gegen den Abriss abgewiesen – der Heimatschutz und die CSS bestätigen die entsprechende Meldung des online-Portals Zentralplus. Der Grund: Das Gebäude ist nicht unter Denkmalschutz, sondern nur im ISOS, also im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Dieses ist weniger bindend und kann auch nicht beachtet werden, zum Beispiel wegen überwiegender öffentlicher oder wirtschaftlicher Interessen.

Dies treffe im Fall des Gewerbegebäudes zu, zu diesem Schluss kam die Stadt Luzern und sie wird nun vom Kantonsgericht gestützt. Denn auf der Liegenschaft will die Krankenkasse CSS einen Neubau für rund 500 Arbeitsplätze realisieren.

Als wir das Grundstück kauften, war klar, dass wir das Gebäude abreissen dürfen.
Autor: Christina Wettstein Mediensprecherin der CSS

Die CSS ist entsprechend erfreut über das Urteil. Es gehe auch um Rechtssicherheit, sagt Mediensprecherin Christina Wettstein. «Als wir das Grundstück kauften, war klar, dass wir das Gebäude abreissen dürfen. Nur unter diesen Umständen haben wir den Kauf getätigt.»

Weiterplanen und bauen ist für die CSS aber trotzdem noch nicht angesagt. Das Urteil kann nämlich noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob der Heimatschutz und die Architektenverbände dies tun, ist noch nicht entschieden. Sie wollen den Entscheid zuerst noch genauer analysieren.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr ; 

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