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Luzerner Kantonsgericht Studentenwohnheim darf nicht abgebrochen werden

  • Die Baudirektion der Stadt Luzern muss beim geplanten Abbruch eines Studentenheims an der Haldenstrasse noch einmal über die Bücher.
  • Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen und die Bewilligung für den Rückbau aufgehoben.

Das ehemalige Hotel-Personalhaus in Luzern, das heute als Studentenwohnheim dient, soll abgebrochen und durch einen Neubau mit Schulräumlichkeiten und Studios für Studierende ersetzt werden.

Gegen ein entsprechendes Baugesuch aus dem Jahr 2015 gingen Einsprachen ein. Diese wies die Baudirektion 2017 ab, wonach die Einsprecher eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben. Diese hat das Kantonsgericht nun gutgeheissen.

Ausnahmebewilligung nötig

Das Gebäude liegt in der Ortsbildschutzzone B. Es beeinflusse das Gesamtbild und den räumlichen Charakter an städtebaulich sensibler und exponierter Lage am rechten Seeufer in Luzern, heisst es im Urteil. Darum wäre eine Ausnahmebewilligung nötig. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Sanierung unverhältnissmässig sei.

Die Vorinstanz hat gemäss Gericht die Schutzbestimmungen zu Unrecht nicht angewendet. Sie war davon ausgegangen, dass es für den Abbruch keiner Ausnahmebewilligung bedürfe, da es sich beim Gebäude der Kategorie B nicht um eine schützenswerte Baute handle.

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