Das Wichtigste in Kürze:
- Der Luzerner Kantonsrat hat sich auf eine neue Schuldenbremse geeinigt. Diese tritt 2018 in Kraft.
- Das Parlament stimmte der neuen Schuldenbremse nach zweiter Lesung mit 89 zu 22 Stimmen zu. Nein sagte die Linke, die GLP enthielt sich der Stimme.
- Ebenfalls entschied der Kantonsrat, dass die Budgetdebatte im Parlament neu im Oktober und nicht im Dezember stattfinden soll. Zudem kann künftig weniger oft gegen den Steuerfuss das Referendum ergriffen werden.
- Die Chancen stehen gut, dass Luzern seit acht Monaten wieder ein gültiges Budget hat.
- Nachdem das Volk die Steuererhöhung an der Urne abgelehnt hat, musste die Regierung das Budget überarbeiten. Der jetzige Voranschlag sieht ein Minus von 52 Millionen Franken vor.
Bürgerliche setzten sich durch
Die revidierte Schuldenbremse muss bereits im ersten Jahr wegen der schwierigen Finanzlage gelockert werden. Das Parlament sprach sich dafür aus, für 2018 einen Aufwandüberschuss von bis zu 7 (statt 4) Prozent zuzulassen. Damit setzten sich die Bürgerlichen gegen die Linke durch, die sich für einen weit grösseren finanziellen Spielraum aussprach.
Ein von den Grünen gefordertes Aussetzen der Schuldenbremse im Jahr 2018 wurde mit 91 zu 23 Stimmen abgelehnt. Ein Pufferkonto soll der neuen Schuldenbremse Flexibilität geben. Die Kommission schlug vor, dieses Konto mit 140 Millionen Franken zu alimentieren. Dies wurde vom Parlament mit 88 zu 27 Stimmen bestätigt.
Budgetdebatte neu im Oktober und weniger Mitsprache
Mit 69 zu 42 Stimmen stimmte der Kantonsrat zudem nach zweiter Lesung gesetzliche Neuerungen zu, die die Wahrscheinlichkeit eines budgetlosen Zustandes verringern sollten.
Ab 2018 wird das Budget schon im Oktober und nicht erst im Dezember beschlossen. Damit soll vermieden werden, dass der Kanton wie 2017 wegen eines Referendums gegen den Steuerfuss während Monaten ohne Voranschlag bleibt und seine Staatstätigkeit stark einschränken muss.
Zudem kann künftig weniger oft gegen den Steuerfuss das Referendum ergriffen werden. Bislang konnte jeder Steuerfuss, der über 1,6 Einheiten liegt, vor die Urne gebracht werden. Neu wird dies nur noch möglich sein, wenn ein Steuerfuss über 1,6 Einheiten liegt und erhöht wird.
Kantonsrat lehnt Wohninitiative ab
Nebst der Budgetdebatte stehen auch andere Geschäfte auf der Traktandenliste. Zum Beispiel die SP-Initiative «Zahlbares Wohnen für alle», die einen Fördertopf von elf Millionen Franken verlangt. Das Begehren wurde mit 88 zu 23 Stimmen abgelehnt. Auch ein Gegenvorschlag wurde bachab geschickt. Nun können die Stimmberechtigten über das Anliegen befinden.
Die im Februar 2016 eingereichte Initiative verlangt eine Ergänzung des kantonalen Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung. Demnach soll der Kanton Land oder Liegenschaften an gemeinnützige Bauträger oder Gemeinden günstig veräussern oder im Baurecht abgeben können. Gemeinden erhalten dabei ein Vorkaufsrecht. Zudem soll ein Fördertopf eingerichtet werden.
Wie viel Kompromissbereitschaft ist vorhanden?
Zu Beginn der Session hatte Regierungsratspräsident Guido Graf an die Kompromissbereitschaft der Parlamentarierinnen und Parlamentarier appelliert. Dies im Zusammenhang mit der anstehenden Debatte über das Budget 2017.
Um die Mehrkosten zu decken, habe der Kanton drei Möglichkeiten, die aber entweder nicht sozial (Leistungen abbauen), nicht mehrheitsfähig (höhere Steuern) oder nicht nachhaltig (Schulden machen) seien. Es sei nun Zeit für einen Kompromiss, damit der Schaden nicht grösser werde.
Auch Kantonsratspräsidentin Vroni Thalmann (SVP) wandte sich zum ersten Mal als Präsidentin der Session an die Ratsmitglieder, und appellierte an das Kantonsparlament «im Sinne des Volkes zu handeln». Das Parlament müsse das Feeling haben, beim «Gäh und Näh» nicht zu überborden, sagte Thalmann weiter. Kompromisse seien gut, denn daraus würden weitere gute Ziele angestrebt.