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Luzerner Kantonsspital Regierung verzichtet auf Gesamtarbeitsvertrag fürs Personal

Das Kantonsspital soll eine AG werden. Warum nicht, findet die Gewerkschaft, aber nicht ohne Gesamtarbeitsvertrag.

Die Luzerner Regierung hat am Montag ihre Pläne vorgestellt, wie sie das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften (AGs) umwandeln will. Diese Aktiengesellschaften sollen zu hundert Prozent im Besitz des Kantons bleiben. Aktuell sind Spital und Psychiatrie öffentlich-rechtliche Anstalten. Für die Umwandlung hat die Regierung eine Revision des Spitalgesetzes vorgelegt.

Neue Organisation als Basis für Spitalfusion

Hintergrund ist der geplante Zusammenschluss des Kantonsspitals Luzern mit dem Kantonsspital Nidwalden. Dieser sei nur mit der Organisationsform als AG gut möglich, argumentiert die Regierung. Das Luzerner Kantonsspital könnte dann die Mehrheit der Aktien des Nidwaldner Kantonsspitals (das ebenfalls zu einer AG werden soll) übernehmen.

Die neue Rechtsform hat Konsequenzen für die Angestellten: Das Spitalpersonal wird künftig privatrechtlich angestellt sein. Einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sieht die Regierung nicht explizit im Gesetz vor. Die Anstellungsbedingungen würden sich aber nicht ändern.

Gewerkschaft ist enttäuscht

Die Gewerkschaft des Gesundheitspersonals VPOD reagiert enttäuscht. Der Verzicht auf einen GAV sei ein Affront gegenüber dem Personal. Die Regierung sehe keinen Kündigungsschutz vor, die künftigen Arbeitsbedingungen würden völlig offen gelassen, kritisiert VPOD-Geschäftsleiterin Viviane Hösli. «Die Arbeitsbedingungen sind bereits heute nicht sehr gut. Deshalb braucht es zwingend einen GAV.»

Der VPOD sei nicht grundsätzlich gegen die Umwandlung des Spitals in eine gemeinnützige AG, nicht aber ohne GAV. Werde kein solcher abgeschlossen, werde der VPOD gegen das Spitalgesetz das Referendum ergreifen.

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