Die Revision in Kürze:
- Im Zentrum stehen die Grundsätze, nach denen sich die Tätigkeit und die Führung der Verwaltung richtet. Diese betreffen vor allem die Verantwortlichkeiten der Regierungsräte und der Dienststellenleiter.
- Speziell verbessert werden soll die Kommunikation zwischen dem Departementsvorsteher, respektive zwischen Regierungsrat und den Dienststellenleitern.
Verlangt worden war die Revision 2014 durch eine Motion der parlamentarischen Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK). Anlass waren Affären in der Verwaltung: In der Dienststelle Informatik soll das Beschaffungs- und Kreditrecht verletzt worden sein, bei der Polizei hatten Vorfälle übermässiger Gewalt für Schlagzeilen gesorgt
Vorfälle hätten vermieden werden können
Nach Ansicht der AKK und des Parlaments hätten die Vorfälle mit einer besseren Aufsicht vermieden werden können. Mit einer Anpassung des Organisationsgesetzes soll die Führung und Aufsicht innerhalb der kantonalen Verwaltung klarer geregelt werden. Der Kantonsrat hat den Neuerungen am Montag nach erster Lesung mit 101 zu 1 Stimmen zugestimmt.
Das Parlament war sich einig, dass die neue Regelung Verbesserungen bringe. Bedauert wurde von SP und Grünen in diesem Zusammenhang, dass mit der Vorlage kein Schritt Richtung Öffentlichkeitsprinzip gemacht werde.