Zum Inhalt springen

Luzerner Kriminalgericht Sieben Jahre Freiheitsstrafe für Bankräuber

Der Beschuldigte 56-jährige Mann hatte die ihm vorgeworfenen Taten weitgehend zugegeben. Sein Verteidiger stufte die Delikte weniger schwer ein als der Staatsanwalt. Sein Mandant sei kein Profikrimineller, sagte er während des Prozesses, und forderte eine nur vierjährige Strafe.

2010 versuchte der Beschuldigte, sich durch eine Erpressung 280'000 Franken zu beschaffen. Ab 2013 bezog er während zwei Jahren Krankentaggelder, arbeitete aber weiter. Sein Einkommen versteuerte er nicht korrekt. Mit falschen Angaben verschaffte er sich bei einem Kreditinstitut einen Barkredit von 48'000 Franken. Für diese Delikte sprach das Gericht den Beschuldigten, wie vom Staatsanwalt beantragt, der versuchten Erpressung, des (gewerbsmässigen) Betrugs, des Steuerbetrugs und der Urkundenfälschung schuldig.

Drei Banküberfälle

2015 und 2016 überfiel der Beschuldigte, nachdem er sich jeweils Mut angetrunken und mit einer Soft-Air-Pistole bewaffnet hatte, drei Filialen der Luzerner Kantonalbank. Dabei erbeutete er Banknoten im Wert von 280'000 Franken. Damit machte sich der Mann nach Einschätzung des Staatsanwaltes und des Kriminalgerichts der räuberischen Erpressung, der Nötigung, des Raubs und des verbotenen Waffentragens schuldig.

Die Ermittler stiessen bei dem Beschuldigten zudem auf Laptops und Festplatten mit kinderpornografischen Bildern. Darunter waren auch suspekte Aufnahmen seiner eigenen Tochter. Der Angeklagte wurde deswegen auch der Pornografie schuldig gesprochen. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Das am Montag publizierte Urteil, das erst im Dispositiv vorliegt, ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesene Artikel