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Luzerner Kriminalgericht Taxifahrer wegen sexueller Vergehen vor Gericht

Dem Taxifahrer wird vorgeworfen, er habe junge alkoholisierte Frauen sexuell genötigt und in einem Fall vergewaltigt.

Die Vorwürfe: Vor dem Luzerner Kriminalgericht musste sich am Mittwoch ein Taxifahrer verantworten, der sich an sechs Kundinnen sexuell vergangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Hilflosigkeit der Frauen und die Tatsache, dass diese ihm ausgeliefert waren, ausgenutzt zu haben, um sie an Brust, Beinen und Unterleib zu berühren.

Das letzte Opfer, eine 18-jährige australische Austauschstudentin, wurde im März 2016 von ihm vergewaltigt, wie es in der Anklageschrift heisst.

Das Vorgehen: Der Taxichauffeur war gemäss Anklageschrift in den sechs Fällen aus den Jahren 2010, 2012 und 2016 mehr oder weniger gleich vorgegangen. Seine Opfer waren demnach junge, alkoholisierte Frauen, die spätnachts mit dem Taxi nach Hause fahren wollten. Teilweise bot er sich den Frauen vordergründig hilfsbereit für eine Taxifahrt an. Im Mai 2016 wurde der Mann mit Hilfe eines DNS-Tests überführt.

Der Beschuldigte konnte vor Gericht keine Antwort geben auf die Frage, wieso er die Frauen belästigt habe. Die Vergewaltigung sei einfach passiert.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft beantragt für den 45-jährigen HIV-positiven Mann wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Entführung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Weil der Taxifahrer in vier der sechs Fälle von der vereinbarten Route abgewichen sei, wirft ihm die Staatsanwaltschaft nicht nur Sexualdelikte, sondern auch Entführung vor. Zudem soll er sich der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben, da er als Träger des HI-Virus mit seiner Frau und der australischen Austauschstudentin ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Neben der Freiheitsstrafe von sieben Jahren forderte die Staatsanwältin ein Tätigkeitsverbot fürs Taxifahren.

Die Argumente der Verteidigung: Auch der Verteidiger sagte, der Taxifahrer habe das Vertrauen der Frauen missbraucht und deren Willen nicht respektiert. Dennoch beurteilten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Delikte unterschiedlich. Die Staatsanwältin sah in allen sechs Fällen den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder der versuchten sexuellen Nötigung für erfüllt. Der Verteidiger taxierte drei Vorfälle indes nur als sexuelle Belästigung (die in zwei Fällen verjährt ist), weil sein Mandant eine gewisse Schwelle hier nicht überschritten habe.

Den Vorwurf der Entführung wollte der Verteidiger nicht gelten lassen und verlangte in diesem Punkt einen Freispruch. Es habe sich nur um kurze Abstecher gehandelt.

Der Verteidiger plädierte für drei Jahre Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

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