- Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse LUPK möchte auf 2019 ihr Reglement ändern. Darum muss auch das Personalgesetz des Kantons angepasst werden.
- Das Rentenalter der Luzerner Pensionskasse soll vom 63. auf das 65. Altersjahr erhöht werden
- Ebenfalls erhöht wird das Mindestalter för den Rentenanspruch von 58 auf 60 Jahren. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen Frühpensionierungen möglich sein. Zudem soll die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente, die bei Frühpenisonierungen ab 62 Jahren als Überbrückung dient, gestrichen werden
- Ein weiterer Vorschlag ist, den Umwandlungssatz von 6.15 Prozent auf 5.2 Prozent zu senken. Dies hätte eine Renteneinbusse von 11% zur Folge
- Betroffen von diesen Änderungen wären circa 23'000 Kantonsangestellte, also die Mitarbeiter der Verwaltung, Polizisten und Lehrpersonen
- Die Änderungen des Personalgesetzes sind bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung
Inhalt
Luzerner Personalgesetz Weniger Rente und spätere Pensionierung für Staatsangestellte
Die Luzerner Pensionskasse möchte auf 2019 diverse Änderungen vornehmen. Dazu muss das Gesetz angepasst werden.
sda/weip; Regionaljournal Zentralschweiz, 06:32 Uhr