Mit 77 zu 33 Stimmen sagte der Luzerner Kantonsrat am Montag Ja zur Umwandlung des Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu einer Aktiengesellschaft. Das ist die Voraussetzung dafür, dass das Kantonsspital Nidwalden wie geplant in das Luzerner Kantonsspital eingegliedert werden kann.
Kritik von links
Das Zusammengehen der beiden Spitäler sei notwendig, um in der heutigen Konkurrenzsituation bestehen zu können, befand die Mehrheit im Rat. Die SP wehrte sich vergeblich. Sie befürchtet, dass die Umwandlung in eine AG einen Demokratieabbau und eine Schlechterstellung des Personals mit sich bringe.
Mit 7000 Angestellten sind das Kantonsspital und die Psychiatrie der grösste Arbeitgeber des Kantons Luzern. Das Parlament lehnte eine von der SP vorgeschlagene Regelung ab, dass das Personal im Verwaltungsrat vertreten sein muss. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist im Gesetz nicht vorgesehen, es soll aber einer ausgearbeitet werden.
Noch hat der Kantonsrat nicht alle Punkte des neuen Spitalgesetzes geregelt, weil sie nochmals in der vorberatenden Kommission vertieft diskutiert werden sollen. Dabei geht es um die Mitbestimmungsrechte des Kantonsrats oder das Besitzverhältnis zwischen den geplanten Spital- und Psychiatrieunternehmen und ihrer Tochterfirmen. Diese Punkte wird der Kantonsrat danach in der zweiten Lesung beraten.