Zum Inhalt springen

Markenschutz der Landi Der Solothurner Weissenstein ist zu wenig bekannt

  • Landi darf die Kleidermarke «Weissenstein» ins Markenregister eintragen lassen. So entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
  • Der Solothurner Hausberg sei zwar regional bekannt, aber kein nationales Wahrzeichen.
  • Somit sei «Weissenstein» anders als etwa «Matterhorn» keine Herkunftsbezeichnung.
  • Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Schuhschachteln.
Legende: SRF

Vor Bundesverwaltungsgericht kam die Frage, weil die Landi ihre Outdoorkleider-Marke «Weissenstein» schützen lassen wollte. Das Institut für Geistiges Eigentum lehnte dies ab mit der Begründung, «Weissenstein» sei ein bekannter Berg und die Marke damit für Kunden irreführend.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Argumentation nun nicht gefolgt. Der Weissenstein sei national zu wenig bekannt. Somit erwarte niemand, dass die Weissenstein-Produkte etwas mit dem Solothurner Hausberg zu tun hätten oder in der Schweiz oder gar der Region Solothurn produziert würden.

Region Solothurn Tourismus enttäuscht

Box aufklappen Box zuklappen

Dass ein Gericht feststellt, der Weissenstein sei schweizweit nicht bekannt, könnte man auch auf schlechte Vermarktung zurückführen. Zuständig für die Vermarktung des Weissensteins ist Region Solothurn Tourismus. Direktor Jürgen Hofer verteidigt sich aber und erklärt: «Wir müssen auch ein Produkt haben, das wir vermarkten können. Ohne Seilbahn und ohne umgebautes Kurhaus war das gar nicht vorhanden.»

Auch deswegen habe man sich werbemässig in den letzten Jahren vor allem auf den Grossraum Solothurn konzentriert. Mit der modernen Seilbahn und dem renovierten Kurhaus wolle man nun aber in die Offensive gehen und mehr Leute auf den Weissenstein holen – und damit auch die Bekanntheit in der Schweiz steigern.

Im schriftlichen Urteil begründet das Gericht seinen Entscheid vor allem mit anderen, älteren Gerichtsurteilen, die sich ebenfalls um geografische Bezeichnungen drehten. So ist «Strela» zwar ein Bündner Berg, aber zu wenig bekannt und deshalb nun auch als Uhrenmarke eingetragen.

Im Falle des Weissensteins genüge es auch nicht, dass der Berg in der Region Solothurn allen ein Begriff sei. Dies sei beispielsweise bei Fasnachtsbräuchen auch der Fall. In einer Region würden alle einen Brauch kennen, aber überregional sei dieser oft nicht bekannt und deshalb auch nicht markenrechtlich geschützt.

Deshalb könne die Landi ihre Jacken, Hosen, Wanderschuhe unter dem Namen «Weissenstein» verkaufen, auch wenn diese nicht in der Schweiz hergestellt würden, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Werbeprospekt der Landi.
Legende: Screenshot Landi Outdoor 2019

Meistgelesene Artikel