Der Verein «Marsch fürs Läbe» wollte am Bettag vom 17. September in Obwalden einen Gedenkmarsch veranstalten. Doch die Gemeinden Kerns und Sachseln verwehrten dem Verein eine Bewilligung. Der Verein setzt sich gemäss eigenen Angaben für den uneingeschränkten Schutz und die Förderung des Lebens vom Mutterleib bis zum Sterbebett ein.
Nun schiebt auch der Obwaldner Regierungsrat einen Riegel: Die Durchführung der Veranstaltung «Bäte fürs Läbe» sei angesichts der zu erwartenden Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar. Ein weiterer Grund für das Nein sei das grosse Pilgeraufkommen am Bettag im Flüeli-Ranft wegen des Jubiläumsjahrs «600 Jahre Niklaus von Flüe».
Damit gewichte der Regierungsrat die Interessen unbeteiligter Pilger und Reisender höher als das Recht des Vereins an der Durchführung der Veranstaltung.
Anlass in Obwalden findet nicht statt
Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden kann dagegen Beschwerde erhoben werden.
Klar ist aber bereits, dass der geplante Anlass in Obwalden nicht durchgeführt wird, wie der Verein auf Anfrage mitteilte. Über das weitere Vorgehen und allfällige Alternativen werde das Organisationskomitee beraten.
Zu früheren Kundgebungen der Bewegung in Bern und in Zürich marschierten oft über tausend Personen aus christlichen und rechtskonservativen Kreisen auf. Die Polizei war jeweils mit einem Grossaufgebot präsent. Es kam zu Gegenkundgebungen und Störaktionen.