SRF News: Zwei Insassen des Massnahmenzentrums Bitzi in Mosnang sind diszipliniert worden, weil sie Sex miteinander hatten. Warum sind diese sexuellen Kontakte verboten?
Joe Keel, Leiter des St. Galler Amtes für Justizvollzug: In den Massnahmenvollzug kommen Menschen, die entweder psychische Störungen oder eine schwere Suchterkrankung haben. Es sind Menschen, die verletzlich sein können. Wir haben im Vollzug die Pflicht dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht unter die Räder kommen. Das kann in einer sexuellen Beziehung sehr wohl sein.
Im Strafvollzug werden sehr viele Sexualstraftäter untergebracht. Hier ist besondere Vorsicht angebracht.
Es kann auch sein, dass Insassen Sex gegen Geld aushandeln. Das erschwert das Zusammenleben in der Gruppe massiv und stört die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugseinrichtung.
SRF News: Sex unter Insassen. Wie häufig wird der Strafvollzug damit konfrontiert?
Sex unter Insassen, den gibt es.
Wie häufig, dass er vorkommt, da gibt es keine Zahlen. Aufgrund der Beobachtungen sind es aber Ausnahmefälle.
SRF News: Verstösst dieses Verbot nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention?
Der Vollzugsauftrag hat Vorrang gegenüber dem Recht auf Selbstbestimmung.
Ein Vollzug ist mit Einschränkungen verbunden und das gilt auch für das Ausleben der Sexualität. Hinzu kommt unser Auftrag des Sanktionenvollzugs, also Rückfälle oder neue Straftaten zu verhindern. Und just bei Sexualdelinquenten müssen wir besonders genau hinschauen.
Das Gespräch führte Peter Schürmann.