Journalisten des «Regionaljournal», der «Neue Zürcher Zeitung», des «Tages-Anzeiger» und der «sda» waren gegen die Präsidialverfügungen vom November 2015 und Februar 2016 ans Bundesgericht gelangt.
Dieses hat am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung klar festgehalten, dass das Zürcher Obergericht mit seinem Vorgehen den Grundsatz der Justizöffentlichkeit sowie die Medienfreiheit verletzt habe.
Schutz von Opfern und Kinder
Das Obergericht begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit und der akkreditierten Medien damit, dass das Opfer und seine beiden Kinder durch eine neuerliche Berichterstattung retraumatisiert werden könnten. Ihre Interessen seien höher zu gewichten, als die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Verhandlung.
Im besagten Prozess wurde die Ehefrau des Opfers und Mutter der beiden Kinder wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Ihr Liebhaber muss 13 Jahre hinter Gitter. Die Frau soll den Geliebten dazu gebracht haben, ihren Mann bei einem Abendspaziergang zu attackieren.
Das Obergericht informierte die Öffentlichkeit Ende Oktober 2016 nach der Verhandlung über seinen Entscheid. Das diesbezügliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.