- Für alte, ökologisch wertvolle Bäume zahlt der Kanton Thurgau den Waldbesitzern eine Entschädigung, sofern diese auf die Nutzung der Bäume verzichten.
- Für eine Buche mit einem Durchmesser von über einem Meter werden beispielsweise einmalig rund 500 Franken ausbezahlt.
- Mit der Massnahme sollen in bewirtschafteten Wäldern Lebensraumstrukturen für Insekten, Vögel, Pilze etc. erhalten bleiben.
Alte, dicke Bäume seien im gut erschlossenen und intensiv bewirtschafteten Thurgauer Wald eher selten, heisst es in einer Mitteilung des Thurgauer Forstamtes. Der Schutz sogenannter Habitatbäume sei wichtig, da sie lebensnotwendige Nischen für seltene oder gefährdete Arten bieten.
Im Rahmen der Vereinbarungen über den neuen Finanzausgleich fordert der Bund neu den Schutz von Habitatbäumen. Im Kanton Thurgau können Einzelbäume seit Anfang 2018 mittels Vertrag für 50 Jahre unter Schutz gestellt werden. In dieser Zeit darf der Baum nicht genutzt werden und muss im Wald bleiben, auch wenn er abstirbt.