- Restaurants und Gewerbebetriebe in der Stadt Luzern sollen den Platz vor ihren Lokalen flexibler nutzen können. Der Luzerner Stadtrat ist bereit, die bestehenden Vorschriften zu lockern.
- So sollen Restaurants beispielsweise Menütafeln, Barhocker oder eine Kaffeemaschine draussen aufstellen dürfen; Läden können ihre Waren auf mehreren Auslagen präsentieren und kleine Events durchführen.
- Die nutzbare Fläche soll aber insgesamt nicht grösser werden, so die Absicht des Stadtrats. Die Beschränkungen würden weiterhin kontrolliert und – bei Nichtbeachtung – auch sanktioniert.
Der Stadtrat will mit der Lockerung eine «quartierverträgliche Nutzung» der Boulevardflächen erreichen und den Geschäften mehr kreativen unternehmerischen Freiraum ermöglichen. Sie soll ohne Reglementsanpassung möglich sein und bereits ab kommendem April gelten, sofern das Stadtparlament den Änderungen zustimmt.
Ergebnis eines längeren Prozesses
Vor den Läden soll künftig auch Livemusik möglich sein – möglichst ohne Verstärker. So darf beispielsweise ein Hochzeitsapéro mit Handorgelmusik begleitet werden. Dauerbeschallung aus der Konserve ist weiterhin verboten. 12 mal im Jahr dürfen die Läden und Restaurants vor ihrem Geschäft künftig auch kleine Veranstaltungen durchführen – zum Beispiel Apéros.
Diese Lockerungen sind das Ergebnis eines längeren Prozesses. Ausgelöst durch einen Vorstoss im Stadtparlament wurden in Umfragen und Workshops mit Begleitgruppen konkrete Vorschläge erarbeitet. Nebst den Mobiliarerweiterungen soll auch das Bewilligungsverfahren einfacher werden.