- Von den 970 Millionen Franken übernimmt gut die Hälfte der Bund; der Rest finanziert der Kanton Zürich.
- Grund für den Anstieg ist unter anderem die Erhöhung der Einkommensgrenze von Familien mit Kindern.
Im Februar 2019 entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass zu wenig Menschen eine Prämienverbilligung erhalten. Der Entscheid bezog sich zwar auf den Kanton Luzern, betrifft aber auch andere Kantone, unter anderem Zürich. Neu muss der Kanton Zürich 92 Prozent des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen ausgeben. Das heisst in absoluten Zahlen: Der Bund zahlt 505, 2 Millionen Franken, der Kanton Zürich 463, 3 Millionen Franken. Das sind für den Kanton 60 Millionen mehr als noch vor einem Jahr.
Ein Beispiel: Neu erhält eine Familie mit Kindern eine Prämienverbilligung, wenn das steuerbare Einkommen bei unter 63'000 Franken liegt. Bis jetzt lag die Grenze bei 54'000 Franken. Aber auch Einzelpersonen profitieren von Prämienverbilligungen. Denn das Gesetz schreibt vor, dass 30 Prozent aller Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine Unterstützung erhalten müssen.
Bis zum Jahr 2012 gab der Kanton noch gleich viel aus wie der Bund. Dann wurde jedoch die Sparschraube angezogen und der Anteil auf 80 Prozent des Bundesbeitrags gesenkt.