Es brauche gezielte Verbilligungsbeiträge, wird der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister in einer Mitteilung zitiert. «Wenn die Prämienrechnung für eine Familie mehr als 10'000 Franken beträgt, kann ein Haushalt mit tiefem Einkommen diese Belastung schlicht nicht alleine tragen.»
Wirksame Prämienverbilligung sei das eine, Massnahmen gegen das stetige Prämienwachstum seien das andere. Zug ist laut Mitteilung in einer guten Ausgangslage, da es zu den prämiengünstigsten Kantonen zählt.
Keine automatische Auszahlung
Die Richtprämien in voller Höhe erstattet erhalten Personen ohne Einkommen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Mutterschaftsbeiträgen. Alle anderen Haushalte müssen einen Selbstbehalt tragen.
Die Beiträge werden nicht automatisch ausbezahlt, ausser man erhält Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Alle anderen Personen müssen bis zum 30. April den ausgefüllten Antrag bei der Wohngemeinde einreichen. Sie werden in diesen Tagen angeschrieben.