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Mehr Tempo-30-Zonen Stadt Zürich muss mehr tun für Lärmschutz

Schallschutzfenster reichen zur Bekämpfung des Strassenlärms nicht, so das Baurekursgericht.

Es ist ein Sieg für den Verkehrsclub der Schweiz, den VCS. Er hatte Rekurs eingelegt gegen einen Beschluss des Zürcher Stadtrats vom August 2018. Im Projekt «Strassenlärmsanierung Kreis 1, 4 und 5» hielt die Stadt fest, welche besonders lärmigen Strassenabschnitte in der Innenstadt beruhigt werden sollten. Diese Pläne gingen dem VCS zu wenig weit.

Mehr Tempo-30-Zonen

Die Stadt wollte nämlich nur bei einem kleinen Teil der Strassenabschnitte den Lärm über eine Temporeduktion vermindern. Laut Projekt der Stadt hätten sich die meisten lärmgeplagten Anwohner mit Schallschutzfenstern begnügen müssen. Der VCS zog das Projekt deshalb vor Baurekursgericht. Das Gericht teilt die Ansicht des VCS und heisst den Rekurs vollumfänglich gut, wie aus einem Urteil hervorgeht. Der Stadtratsbeschluss wird somit aufgehoben.

Stadt äussert sich noch nicht

Markus Knauss, Co-Präsident VCS Zürich, sagt zum Sieg vor Gericht: «Wir freuen uns, aber die Rechtslage ist so klar, dass der Entscheid eigentlich logisch ist.» Laut Knauss zeigten mehrere Bundesgerichtsurteile, dass Behörden den Lärmschutz ernst nehmen müssten.

Der Stadtrat will das Urteil noch nicht kommentieren. Es soll an der nächsten Stadtratssitzung besprochen werden.

Hintergrund des Streits ist die Lärmschutzverordnung des Bundes. Sie sagt, dass eine Stadt ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor übermässigem Verkehrslärm schützen muss. Die Grenzwerte dürften nicht überschritten werden.

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