Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die ehemalige Betreiberin des Bordells «Thai Harem» an der Ochsengasse im Basler Rotlichtmilieu sowie ihre Stellvertreterin, die vor allem als Vermittlerin tätig war.
Die beiden haben sich des Menschenhandels und der Förderung von Prostitution schuldig gemacht. Während die ehemalige Besitzerin für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis muss, wurde ihre Stellvertreterin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon sind zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem müssen die beiden ihren Opfern über 10'000 Franken Genugtuung bezahlen.
Wichtige Zeugenaussagen
Zustande kam der Prozess unter anderem aufgrund von Zeugenaussagen von betroffenen Frauen. Das Gericht erachtete diese als glaubwürdig. Bei Fällen in diesem Milieu kommt es selten zu einem Prozess in diesem Ausmass. Geholfen hat sicherlich, dass die Opfer in diesem Fall im Gegenzug zu einer Aussage eine Aufenthaltsbewilligung erhielten.
Den Frauen sei zwar bewusst gewesen, dass sie in Basel als Prostituierte arbeiten sollen, jedoch unter welch ausbeuterischen Bedingungen war ihnen nicht klar, sagte der Gerichtspräsident in der heutigen Urteilsverkündung.
Zwang und Ausbeutung
Die Bordellbesitzerin hat die Frauen aus Thailand dazu gezwungen, jeden Tag von acht Uhr morgens bis zwei Uhr nachts zu arbeiten, auch wenn sie Schmerzen oder ihre Monatsblutung hatten. Zudem mussten sie sämtliche Wünsche der Freier erfüllen. Weiter konnten die Opfer ihre Einnahmen während der ersten Monate oder gar Jahre nicht behalten. Die Hälfte davon musste sie jeweils der Bordellbesitzerin abgeben. Den Rest mussten sie zur Tilgung ihrer Schulden aufwenden - Schulden in Höhe von mehreren 10'000 Franken für die Vermittlung in die Schweiz.
Die Stellvertreterin habe vor allem damit Geld verdient, die Frauen aus Thailand an die Besitzerin zu vermitteln. Laut dem Gericht gab es keine Hinweise darauf, dass die beiden Täterinnen Teil einer kriminellen Organisation sind, sie sollen selbstständig gehandelt haben.