Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Präsidenten der Stadt St. Galler CVP und Lehrer Michael Hugentobler wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und Pornografie verurteilt.
Auf eine Meldung ans Bildungsdepartement hat die Staatsanwaltschaft verzichtet. Dies, obwohl eine Meldepflicht besteht. Im Interview nimmt Beatrice Giger, Mediensprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, Stellung.
SRF News: Beatrice Giger, warum hat die St. Galler Staatsanwaltschaft in diesem Fall auf eine Meldung ans Bildungsdepartement verzichtet?
Beatrice Giger: Die Staatsanwaltschaft hat den Verurteilten aus verschiedenen Gründen nicht als Lehrperson im Sinne des Gesetzes eingestuft und deshalb auf eine Meldung ans Bildungsdepartement verzichtet. Rückblickend beurteilen wir dies als Fehler.
Sie haben es gesagt, im Normalfall, wenn jemand als Lehrer aktiv ist und wegen eines Sexualdelikts verurteilt wird, müsste zwingend eine Meldung ans Bildungsdepartement erfolgen?
Das ist korrekt.
Der ehemalige CVP-Politiker und Lehrer hat mit 180 Tagessätzen die Maximalstrafe erhalten, die per Strafbefehl möglich ist. Bei einem Antrag von 181 Tagessätzen wäre der Fall öffentlich verhandelt worden. Dies und die Tatsache, dass keine Meldung ans Bildungsdepartement erfolgte, könnte den Anschein erwecken, dass mit dem Verurteilten ein Deal abgeschlossen wurde, um den Fall nicht öffentlich zu machen.
Dem kann ich widersprechen. Das ist nicht so. Eine Meldung ans Bildungsdepartement hat nichts mit dem Strafmass zu tun. Auch nicht der erlernte Beruf. Beim Strafmass orientiert sich die Staatsaanwaltschaft am Verschulden des Täters. Übrigens ist es im Kanton St. Gallen so, dass rechtskräftige Strafbefehle von akkreditierten Gerichtsberichterstattern eingesehen werden können.
Das Gespräch führte Martina Brassel.