Matthias Nabholz, Leiter des Amts für Umwelt und Energie, hat selber erst am Montag realisiert, dass der neue Schlemmer-Markt auf dem Markplatz kein Mehrweg-Konzept umsetzt. «Es hat mich schon überrascht, wenn man von einer Food-Meile spricht und gleichzeitig die in Basel geltende Mehrwegpflicht nicht berücksichtigt», sagt Nabholz.
Zur Vorgeschichte
Irritierend ist das Ganze vor allem deshalb, weil mit dem Präsidialdepartement der Kanton selber als Organisator auftritt. Dies lässt die Frage aufkommen, ob das Amt für Umwelt und Energie bei kantonalen Veranstaltungen eher ein Auge zudrückt als bei privaten Organisatoren.
Schlemmer-Markt ist keine Veranstaltung
Nabholz winkt ab: «Das Umweltgesetz gilt für alle Veranstaltungen gleich.» Nur sei der Schlemmer-Markt eben keine «Veranstaltung» im rechtlichen Sinne. Für Juristen sind «Veranstaltungen» unregelmässig stattfindende Anlässe. Diese sind durchwegs mehrwegpflichtig. Ein «Markt» hingegen, der jede Woche stattfindet, fällt in eine andere gesetzliche Kategorie und hat andere Auflagen.
Dass dies nicht einfach zu verstehen sei, weiss auch Nabholz. Vor allem wenn wie beim Schlemmer-Markt vor allem Verpflegungsstände auftreten und der Markt als neuer Treffpunkt in der Innenstadt beworben wird. Nabholz will sich darum nächsten Montag selber vor Ort ein Bild machen. «Wir haben mit dem Präsidialdepartement bereits Kontakt aufgenommen und werden für diesen konkreten Fall eine Lösung suchen.»
Dem Amt für Umwelt und Energie ist schon länger bewusst, dass die derzeitige Rechtslage unklar ist. Deswegen sei man daran, den Mehrweggeschirr-Artikel im Umweltschutzgesetz anzupassen. Künftig soll für alle grösseren Anlässe im öffentlichen Raum die Pflicht bestehen, ein Mehrweg-Konzept einzuführen. Die Unterscheidung zwischen «Veranstaltungen» und «Märkten» wird verschwinden. Ein Entwurf für den neuen Gesetzesartikel sei bereits verfasst. Bis dieser abgesegt werde, dauere es aber mindestens noch ein Jahr.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)