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Meisterfeier YB Jetzt droht der Internetpranger für die Pyro-Zünder

Wer bisher im Rahmen der Ermittlungen zur Meisterfeier nicht identifiziert werden konnte, wird bald öffentlich gesucht.

  • Die Berner Justiz und die Kantonspolizei gehen gegen YB-Fans vor, welche an der Meisterfeier des Berner Fussballklubs von Mai 2018 Pyrotechnika zündeten.
  • Neun Personen hat die Polizei verzeigt, weiteren Fans droht der Internetpranger.
  • Wenn bis am 27. Februar keine Hinweise eingehen, werden zuerst verpixelte Bilder dieser Personen ins Internet gestellt und dann unverpixelte.

Am 20. Mai war die Stadt Bern im Freudentaumel: Sowohl im Stade de Suisse, wie auch auf dem Bundesplatz wurde der Meistertitel von YB ausgiebig gefeiert. Dabei haben verschiedene Personen aber auch Pyrotechnika gezündet. Sie sind wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und teilweise auch wegen Verstössen gegen das kantonale Vermummungsverbot angezeigt worden.

Knall-, Rauch- und Leuchtkörper sind laut Mitteilung auf dem Bundesplatz, in der Innenstadt und im Stade de Suisse oftmals inmitten der Menschenmenge gezündet worden.

Suche erfolglos

Wie die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Berner Kantonspolizei am Mittwoch mitteilten, können tatverdächtige Personen auf Bilder eindeutig als Pyro-Zünder bezeichnet werden. Deren Identität ist aber «trotz intensiver Fahndungsmassnahmen» der Polizei bis heute unbekannt.

«Diese öffentliche Fahndung ist nun das letzte Mittel», sagt Dominik Jäggi, Sprecher der Kantonspolizei. Man setze nur dann auf den Internetpranger, wenn alle anderen Massnahmen nicht zum Ziel geführt hätten.

Wie funktioniert der Internetpranger?

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Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat eine Öffentlichkeitsfahndung verfügt, um diejenigen Personen zu identifizieren, die auf Bildern mit Pyros zu sehen sind.

Wenn während der nächsten Woche keine Hinweise eingehen zu diesen Personen, werden am 27. Februar auf der Website der Kantonspolizei Bern zunächst verdeckte Bilder mehrerer mutmasslicher Täter veröffentlicht.

In all jenen Fällen, in welchen innert weiterer Wochenfrist keine Identifikation erfolgt, wird anschliessend die Veröffentlichung des unverdeckten Bildmaterials verfügt.

Die entsprechende Publikation ist für Mittwoch, 6. März, vorgesehen. Sollten sich Tatverdächtige vorzeitig melden oder identifiziert worden sein, wird von der jeweiligen Publikation abgesehen.

Bei der Feier im Stade de Suisse wurde eine Frau am Auge schwer verletzt. Die Polizei geht gemäss einer damaligen Meldung davon aus, dass sie von einem pyrotechnischen Gegenstand getroffen wurde.

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