Bei einem Umzug muss man sich bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen anmelden. Die Frist dazu beträgt im Kanton Aargau zwei Wochen, ansonsten droht eine Busse von bis zu 500 Franken.
Nicht nur Mieterinnen und Mieter müssen ihren Wohnungswechsel melden, im Aargau sind dazu auch die Besitzer oder Verwaltungen von Wohnungen verpflichtet. Festgeschrieben ist diese Pflicht im Register- und Meldegesetz (RMG), das seit 2009 gilt. Einen Mieterwechsel müssen sie der Einwohnerkontrolle berichten. Allerdings geht das ab und zu vergessen.
Bei den Vermietern haperts
Aktuelles Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Gemeinde Aristau. In einerr aktuellen Mitteilung erinnert die Gemeinde «alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie alle Liegenschaftsbesitzer und Verwalter an ihre Meldepflicht». Es gebe immer wieder Fälle, in denen sich weder Vermieter noch Neuzuzüger meldeten, heisst es bei der Gemeinde auf Anfrage. Vor allem bei den Vermietern hapere es.
Ein Thema, das nicht nur Aristau beschäftigt, sondern auch andere Gemeinden im Kanton. Sarah Haller, Leiterin Einwohnerkontrolle Lenzburg und Vizepräsidentin Verband Aargauer Einwohnerdienste, kennt einige Müsterchen von Problemen, wenn Mieter und Vermieter einen Wechsel nicht melden.
In einigen Fällen war daher nicht bekannt, dass neue schulpflichtige Kinder in der Gemeinde wohnen, es hbe Probleme mit der Krankenkasse oder der Stromrechnung gegeben.
Erleichtern soll die An- und Abmeldung die Online-Lösung «eUmzug AG». Seit August kann in immer mehr Aargauer Gemeinden ein Umzug per Internet gemeldet werden. Liegenschaftsbesitzer und Verwaltungen können Mieterwechsel ebenfalls online eingeben. Bei den Gemeinden setzt man auf diese Systeme und hofft, dass sich durch die erleichterte Melde-Möglichkeit die Zahl der unbekannten Einwohnerwechsel verkleinert.